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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15.OVG   

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https://dejure.org/2016,3273
OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15.OVG (https://dejure.org/2016,3273)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2016 - 1 A 10790/15.OVG (https://dejure.org/2016,3273)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 1 A 10790/15.OVG (https://dejure.org/2016,3273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17a Abs 1 GVG, § 17a Abs 5 GVG, § 3 Ziff 3b StrG RP, § 3 Ziff 3aa StrG RP, § 39 Abs 2 S 1 StrG RP
    Umfang des straßenrechtlicher Anliegergebrauchs; Bestimmung des Standorts einer Straßenlaterne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernungsbegehren bzw. Versetzungsbegehren von Hauseigentümern bzgl. einer Laterne vor ihrem Haus; Feststellung der Befahrbarkeit einer Wegeparzelle mit einem Kraftfahrzeug; Erteilungsbegehren einer Sondernutzungserlaubnis für das Befahren einer Wegeparzelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernungsbegehren bzw. Versetzungsbegehren von Hauseigentümern bzgl. einer Laterne vor ihrem Haus; Feststellung der Befahrbarkeit einer Wegeparzelle mit einem Kraftfahrzeug; Erteilungsbegehren einer Sondernutzungserlaubnis für das Befahren einer Wegeparzelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15
    Nachdem diese Anträge erfolglos geblieben waren, erhoben die Kläger am 31. Oktober 2013 Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz (Verfahren 1 K 1133/13.KO), mit der sie einen Folgenbeseitigungsanspruch auf Beseitigung bzw. Versetzung der Laterne geltend machten.

    die Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. April 2014 - 1 K 1133/13.KO - und vom 26. März 2015 - 1 K 666/14.KO - abzuändern und.

    Die Berufungen gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. April 2014 - 1 K 1133/13.KO - und vom 26. März 2015 - 1 K 666/14.KO - bleiben hinsichtlich der Gegenstände "Feststellung der Befahrbarkeit der Wegeparzelle mit einem Kraftfahrzeug' (I.) und "Versetzen der Straßenlaterne' (II.) ohne Erfolg.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15
    Er richtet sich vielmehr nach dem einschlägigen Straßenrecht, dessen Regelungsbereich das Nachbarschaftsverhältnis zwischen Straße und angrenzenden Grundstücken umfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7/99 -, NVwZ 1999, 1341ff .).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15
    Der A nliegergebrauch erstreckt sich damit nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von ihr (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1988, - 2 BvL 23/82 -, BVerfGE 77, 370ff und Beschluss vom 10. Juni 2009, - 1 BvR 198/08 -NVwZ 2009, 1426 wonach nur der Kernbereich der Erschließungsinteressen der Grundstückseigentümer von Art. 4 GG vor straßenrechtlichen Veränderungen geschützt ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 1 A 10474/10

    Lichteinfall durch Straßenlampen ist regelmäßig hinzunehmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15
    Die Standortauswahl könnte daher rechtsfehlerhaft sein, wenn bei der Ermessensausübung ein gerechter Ausgleich zwischen den öffentlichen Interessen und den von der Maßnahme betroffenen privaten Belangen unterblieben wäre (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juni 2010, - 1 A 10474/10.OVG -).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15
    Als Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO ist jedes anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art anzusehen, das hinreichend gewichtig ist, um die Position des Betroffenen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1986 - 5 C 40/84 -, BVerwGE 74, 1ff.).
  • BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15
    Der A nliegergebrauch erstreckt sich damit nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von ihr (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1988, - 2 BvL 23/82 -, BVerfGE 77, 370ff und Beschluss vom 10. Juni 2009, - 1 BvR 198/08 -NVwZ 2009, 1426 wonach nur der Kernbereich der Erschließungsinteressen der Grundstückseigentümer von Art. 4 GG vor straßenrechtlichen Veränderungen geschützt ist).
  • VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15

    Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei

    Zwar darf ein Hilfsantrag grundsätzlich auch für den Fall des Obsiegens im Hauptantrag gestellt werden (Kopp/Schenke, VwGO, § 82, Rn. 9; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. April 1993, 8 S 2543/92, Juris; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2016, 1 A 10790/15, Juris).
  • VG Neustadt, 25.01.2018 - 4 K 639/17

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Ermöglichung der Zufahrt von einer

    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2016 - 1 A 10790/15, Rn. 35, 36 juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 LB 29/11, Rn. 26 juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. November 1991 - 2 TH 2280/91).

    Der Anliegergebrauch erstreckt sich damit nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von ihr (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08, Rn. 24, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2016 - 1 A 10790/15, Rn. 35, juris).

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